Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS

MSU Consulting ist Ihr Partner für den effizienten und sicheren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir stehen für topaktuelles Know-how zu Arbeitsprozessen, Projektmanagement und den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Ihre Herausforderung

Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive ​(CSRD) werden Unternehmen zur Offenlegung ​von relevanten, vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Ein Kernbestandteil der CSRD ist die Entwicklung und Einführung des einheitlichen EU-Standards ESRS zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche zum zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. ​Abseits der neuen Berichtspflichten wird sich der Nachhaltigkeitsbericht in Zukunft auch als wichtige Entscheidungsgrundlage (analog dem jährlichen Geschäftsbericht) für Banken, Investoren, Beiräte etc. etablieren. Alle Unternehmen in der EU müssen reagieren. Manche Unternehmen können die bereits vorhandenen Daten in die ESRS-Struktur überführen und gezielt ergänzen, andere fangen „bei null“ an und stehen vor einer großen Herausforderung. Die Umstellung auf ESRS erfordert zusätzliche finanzielle Ressourcen und die Bereitstellung von Expertise für die ESG-Berichterstattung – Environment, Social, Governance.

Unser Angebot

Unterstützung bei einer ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichtserstattung über:

  • Thematische Einbindung der Stakeholder entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Erstellung einer „Longlist“ von Nachhaltigkeitsthemen als inhaltliche Grundlage
  • Erstellung einer „Shortlist“ über die Bewertung der potenziellen Wesentlichkeit
  • Priorisierung der wesentlichen Themen für zukünftige ESRS-Nachhaltigkeitsberichtserstattung
  • Übersetzung der priorisierten wesentlichen Themen in ESRS-Angabepflichten und Datenpunkte
  • Identifikation der vorhandenen Nachhaltigkeitsinformationen und Datenpunkte
  • Abgleich der vorhandenen Daten/ Informationen mit 1) obligatorischen Angabepflichten und 2) wesentlichen Angabepflichten und Datenpunkten
  • Zusammenfassung der Informations-/ Datenlücken und Abgleich mit ESRS-Übergangsbestimmungen
  • Gemeinsame Priorisierung der „Lücken“ („Gaps“) als Arbeitsgrundlage für die Erstellung einer ESRS-Nachhaltigkeitserklärung
  • Allgemeine Informationen (ESRS 2)
  • Umweltinformationen (E)
  • Soziale Informationen (S)
  • Governance-Informationen (G)

Ihr Nutzen

  • Entlastung der internen Ressourcen durch hochspezialisiertes Know-how
  • Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte
  • Übersetzung der zugehörigen Angabepflichten und Datenpunkte
  • ESRS-konforme Dokumentation der Doppelten Wesentlichkeitsbewertung
  • Optimale Nutzung der vorhandenen Nachhaltigeitsdaten für ESRS
  • Langfristige Etablierung der Prozesse zur Datensammlung und Erarbeitung der notwendigen Inhalte (Strategien, Ziele etc.)
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