Ihre Herausforderung
Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden Unternehmen zur Offenlegung von relevanten, vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Ein Kernbestandteil der CSRD ist die Entwicklung und Einführung des einheitlichen EU-Standards ESRS zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche zum zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Abseits der neuen Berichtspflichten wird sich der Nachhaltigkeitsbericht in Zukunft auch als wichtige Entscheidungsgrundlage (analog dem jährlichen Geschäftsbericht) für Banken, Investoren, Beiräte etc. etablieren.Alle Unternehmen in der EU müssen reagieren. Manche Unternehmen können die bereits vorhandenen Daten in die ESRS-Struktur überführen und gezielt ergänzen, andere fangen „bei null“ an und stehen vor einer großen Herausforderung. Die Umstellung auf ESRS erfordert zusätzliche finanzielle Ressourcen und die Bereitstellung von Expertise für die ESG-Berichterstattung – Environment, Social, Governance.